LOKALE AGENDA 21 MA-Neckarau e.V.
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Agenda

Ökonomie, Soziales und Ökonomie als Mobile

1998 trat die Stadt Mannheim der "Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit (Charta von Aalborg)" aus dem Jahre 1994 bei. Diese Charta war das Folgeergebnis der UN-Konferenz ("Erdgipfel") von Rio de Janeiro im Jahre 1992. 178 Staaten beschlossen dort die Agenda 21, ein Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert in dem "die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrtausends vorzubereiten." Zentrales Leitmotiv der Agenda 21 ist die nachhaltige Entwicklung. Sie ist damit eine von 2.603 Kommunen (20,4%) in der Bundesrepublik, die einen Agendabeschluß haben (Stand: 01.07.2005)

Mannheim und viele andere Städte und Gemeinden verpflichteten sich mit der Unterzeichnung der "Charta von Aalborg" eine eigene "Lokale Agenda 21" aufzustellen, welche den Umweltschutz als integrierten Bestandteil jeder Entwicklung betrachtet, bei der die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung unserer materiellen Lebensqualität in Einklang gebracht werden soll im dem Zieldreieck: Umweltverträglichkeit/ Sozialverträglichkeit/ Wirtschaftlichkeit. Ziel ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Handlungsprogrammes für eine zukunftsbeständige Gemeinde. Hierbei wird auf bereits vorhandenen und durchgeführten Einzelansätzen aufgebaut. Zudem hat sich Mannheim verpflichtet, die Lokale Agenda 21 im Dialog mit Bürgern, Stadtverwaltung, Gewerbe-, Wirtschaftsorganisationen, Vereinen, Parteien und anderen zu entwickeln. Denn nur mit ihnen lässt sich dieses notwendige Ziel umsetzen. Um dieses Zukunftsprogramm gebündelt in dem Mannheimer Stadtbezirk Neckarau mit seinen Stadtteilen Neckarau, Almenhof, Niederfeld und Casterfeld-Nord voranzutreiben folgten 23 Bürger/innen am 26.10.2000 dem öffentlichen Aufruf zur Gründung des Vereins "Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e.V. in der Volkshochschule Mannheim am Neckarauer Marktplatz, Friedrichstraße. Die Mitglieder bestimmten dabei die Charta von Aalborg als Teil der Satzung.

Was bedeutet Lokale Agenda 21?

Zwei Fremdwörter und eine Zahl: Was soll das denn sein? Eigentlich ist es ganz einfach: Lokale Agenda 21 ist eine Liste mit Aufgaben (Agenda), die wir hier in Neckarau (lokal) erledigen müssen, damit wir und letztlich alle anderen Erdbewohner im 21. Jahrhundert (21) eine lebenswerte Zukunft haben. Die Begriffe noch mal im Einzelnen:

Lokal: Lokal kommt vom lateinischen Begriff "locus" und bedeutet "am Ort", also hier bei und in Neckarau, direkt vor der Haustür.
Agenda: Wenn man morgens aufsteht und sich Gedanken über den Tag macht, entsteht im Kopf eine Liste mit Dingen, die man erledigen will (oder muss). Manche schreiben sich diese Dinge auf. Diese Liste nennt man eine Agenda. Das Wort kommt auch aus dem Lateinischen. Solch eine Liste haben 179 Staatspräsidenten 1992 in Rio de Janeiro für die ganze Welt aufgestellt. In dieser Liste steht, dass die gesamte Menschheit gerecht und fair am Wohlstand beteiligt werden soll und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden müssen. Damit wir alle auf dieser Erde eine Zukunft haben, die reichen wie die armen Länder.
21: Diese Zahl steht dafür, dass die Agenda eine Liste für das 21. Jahrhundert sein soll. Also für das Jahrhundert, in dem wir zur Zeit leben.

Geschichte

Bereits vor über 30 Jahren fand eine erste weltweite Umweltkonferenz statt, die Umweltkonferenz für menschliche Umwelt 1972 in Stockholm. Dabei wurde das Umweltprogramm der Vereinen Nationen UNEP (United Nations Envirement Programm) gegründet.

1983 gründeten die Vereinten Nationen die internationale Kommission für Umwelt und Entwicklung (WCED = World Commission on Environment and Development). Diese Kommission veröffentlichte vier Jahre später ihren Zukunftsbericht, der auch als Brundtland-Report (nach ihrer Vorsitzenden, der norwegischen Ministerpräsidentin) bekannt wurde. Darauf aufbauend begannen die Vereinten Nationen im Jahr 1989 mit den Vorbereitungen zu einer neuen Umweltkonferenz, die 1992 in Rio de Janeiro stattfinden sollte.

Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro, 6/1992

Vom 3. bis 14. Juni 1992 fand die Welt-Umweltkonferenz in Rio de Janeiro statt. Unter dem Zuckerhut trafen sich die Vertreter der Weltnationen und stellten gemeinsam fest: "So geht es nicht weiter!". 179 Regierungvertreter der Vereinten Nationen und 1400 andere Organisationen unterzeichneten das Abschlussprotokoll, in dem es zu Beginn heißt:

"Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Die Welt ist mit der Tatsache konfrontiert, dass Armut, Hunger, Krankheit und Analphabetismus um sich greifen und dass Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt, immer mehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kluft zwischen Arm und Reich ist nach wie vor unverändert. Der einzige Weg, der uns eine sichere und blühende Zukunft bescheren kann, besteht darin, Umwelt- und Entwicklungsfragen gleichermaßen und miteinander anzugehen. Wir müssen menschliche Grundbedürfnisse befriedigen, den Lebensstandard aller Menschen verbessern und die Ökosysteme wirkungsvoller schützen und verwalten. Keine Nation kann sich ihre Zukunft allein sichern; gemeinsam ist es aber möglich - in einer weltweiten Partnerschaft für eine nachhaltige Entwicklung."
Siehe auch das PDF-Dokument UNVereinbarungRio1992.pdf auf unserer Download-Seite.

Nachhaltigkeit

Das ist das eigentliche Zauberwort der Lokalen Agenda 21. Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir heute so leben sollten, dass unsere Kinder und Enkelkinder auch noch eine lebenswerte Zukunft haben, dass sie genug gesunde Nahrungsmittel zur Verfügung haben, dass sie Arbeit haben und dass sie in Ruhe und Frieden in einer intakten Umwelt leben können. Das geht nur, wenn wir heute nicht auf Kosten anderer leben, die Umwelt (und damit unsere Lebensgrundlage) nicht zerstören. Unsere Zukunft und die der nachkommenden Generationen hängt von unserem heutigen Lebenswandel ab. Wir gestalten also heute unsere Zukunft und die unserer Nachkommen, indem wir zum Beispiel von allem nicht mehr verbrauchen, als uns zur Verfügung steht und sich wieder regenerieren kann.

Der Begriff Nachhaltigkeit stammt übrigens aus der Forstwirtschaft und ist schon sehr alt (1713). Damals haben die Förster bereits den Grundsatz befolgt, nur so viele Bäume zu fällen, wie gleichzeitig nachgepflanzt werden: "Schlage nur soviel Holz ein, wie der Wald verkraften kann! Soviel Holz, wie nachwachsen kann! Lebe von den "Zinsen" des Kapitals Wald!" Sonst hätten die Förster selbst "den Ast abgesägt, auf dem sie sitzen".
Dieser Grundsatz wurde in der deutschen Forstwirtschaft bis heute beibehalten.

Sustainable Development

Wieder ein Fremdwort, diesmal aus dem Englischen. Es bedeutet, "nachhaltige Entwicklung". Also, wie es weitergehen soll mit uns, wenn die Nachhaltigkeit auf alle unsere Lebensbereiche angewendet wird, so, wie es 1992 in Rio beschlossen wurde. Ziel des sustainable development ist, dass die Menschheit ihre Bedürfnisse mit einer intakten Umwelt, einer gesunden Wirtschaft und sozialem Frieden verbinden muss. Dazu ist natürlich eine weltweite Partnerschaft erforderlich.

Johannesburg 2002

Zehn Jahre nach Rio kam die Staatengemeinschaft im August September 2002 in Johannesburg zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung zusammen. In Johannesburg wurde ein konkretes 10-Jahre-Programm festgelegt. Das ist eine Art Leitfaden, der die Umsetzung der Agenda einfacher und transparenter machen soll.
Siehe auch das PDF-Dokument 10JahreNachRio.pdf auf unserer Download-Seite.

Was tun?

Wenn Sie die Lokale Agenda 21 umsetzen wollen, gibt es viele Möglichkeiten: Sie können z. B. Energie sparen, indem Sie Ihr Auto öfter stehen lassen, Ihre Heizung modernisieren oder eine Solaranlage aufs Dach setzen. Sie können z. B. der "Dritten Welt" helfen, indem Sie mehr fair gehandelte Produkte kaufen. Sie können z. B. gesunde, ökologisch produzierte Lebensmittel kaufen. Sie können z. B. bei der Lokalen Agenda 21 MA-Neckarau mitmachen und mitbestimmen, wie es in Neckarau weitergehen soll. Kurz: Sie sollten sich einfach ein paar Gedanken um die Zukunft machen und nicht nur in den Tag leben. Sonst macht die Spaßgesellschaft irgendwann keinen Spaß mehr.

Sie finden die Arbeit der Lokalen Agenda 21 in und für Neckarau gut und würden uns gerne unterstützen. Sie engagieren sich aber schon an anderer Stelle, haben Familie und einen ausfüllenden Beruf und finden deswegen keine Zeit für die aktive Mitarbeit. Dann denken Sie doch einmal darüber nach, ob Sie uns finanziell unterstützen wollen. Für 2,10/2,50 Euro (Einzelmitglied / Familienmitgliedschaft) monatlich können Sie Mitglied werden. Damit verhelfen Sie dem Verein zu einer besseren finanziellen Ausstattung und wir können die Arbeit für die Agenda 21 besser machen. Denn Tagungsräume, Plakate, Kopien und unser Mitteilungsblatt "neckarau21" kosten Geld. Auch Referenten die wir zum Vorstellen bestimmter Themen nach Neckarau holen wollen, kommen nicht immer kostenlos. Auch Werbung, wie wir sich zur Unterstützung guter Projekte schalten muss bezahlt werden.

Wir freuen uns daher über jedes Mitglied, aber auch über jeden Euro, den wir gespendet bekommen. Beides ist übrigens von der Steuer absehbar, denn sowohl für den Beitrag als auch für Spenden bekommen Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

  • AK “Aufeldquerung/Verkehrsentwicklung in Neckarau”
    Vordringliches Ziel ist es, das Aufeld in seiner jetzigen Form als “grüne Lunge Neckaraus” zu erhalten und den Bau einer Querungsstrasse zu verhindern. Bei der laufenden Unterschriftenaktion unterschrieben bis heute (Stand: Oktober 2001) mehr als 6500 Menschen für den Erhalt des Aufelds. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird sich der Arbeitskreis um die Ausweisung des Aufelds als Landschaftsschutzgebiet bemühen und aktiv an der Verkehrsentwicklungsplanung für Neckarau mitarbeiten.
  • AK “Agenda 21 im Sport”
    Die Mitglieder von Sportvereinen repräsentieren einen Querschnitt der Bevölkerung und verfügen über viele Verbindungen zur Kommune und zur Wirtschaft. Durch den Sport und die Vereine kann das nachhaltige Denken und Agendahandeln vielen Millionen Menschen näher gebracht werden. Wir möchten mit den Vereinen einen regen Austausch pflegen u.a. über Angebote wie z.B: Regenwassernutzung, Sonnenkollektoren, Umweltseiten in der Vereinszeitung, Mädchenarbeit, 2. Weg im Sport.
  • AK “Mehr Rad” (aufgelöst 2005, neu s. Verkehrsforum Neckarau)
    Das Fahrrad ist das stadtverträglichste Verkehrsmittel überhaupt. Es macht keinen Lärm, erzeugt keine Abgasemissionen, braucht wenig Verkehrsfläche und Abstellfläche, verursacht im Gegensatz zum Kfz keine Straßenschäden. Doch obwohl es sehr kostengünstig ist, finden noch immer mehr als die Hälfte aller Fahrten unter 5 km mit dem Kfz statt. Dabei hat das Radfahren sehr hohes Potenzial. Nach Schätzungen von Experten könnten 30 Prozent aller Pkw-Fahrten bis 10 km durch das Rad ersetzt werden und so 13,5 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Umwelt geblasen werden. Also hat aktives Fahrradfahren innerstädtisch auch eine ökologische Funktion.
  • AK “Agenda 21 für Kinder und Jugendliche”
    Agenda 21 als Handlungsprogramm für nachhaltige Entwicklung bedeutet, das Verhalten wirtschaftlich, ökologisch und sozial verträglich auszurichten, oder in anderen Worten ausgedrückt "nicht das Kapital aufbrauchen, sondern von den Zinsen leben". Verhalten muss bereits in früher Jugend eingeübt werden. Je früher und intensiver Kinder Natur bewusst erleben und Umweltzusammenhänge erfahren, desto schonender gehen sie später mit Natur und Umwelt um. Im Rahmen des Neckarauer Projektes wurde diskutiert, welcher Weg zu einer dauerhaften und auch erfolgreichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen führen kann. Zunächst war sehr wenig darüber bekannt, wie die einzelnen Einrichtungen mit der Thematik umgehen. Weshalb man zunächst die bestehenden Projekte zusammentragen wollte. Es sollten auch Personen in Neckarau gefunden werden, die an der Thematik Interesse haben oder sich bereits mit diesem Bereich befassen und vielleicht an einer Zusammenarbeit interessiert sind.
  • AK “Eine Welt in Neckarau”
    Ziel des AK ist die Vernetzung der zahlreichen Neckarauer Eine-Welt Aktivitäten voranzutreiben und gemeinsame Projekte durchzuführen.
    Eine Projektgruppe des Arbeitskreises verfolgt speziell den Informationsaustausch zwischen Neckarauer Schulen, Studenten des Goethe-Instituts und anderen internationale arbeitenden Einrichtungen und Projekten. Dabei soll das Thema "Eine Welt" durch persönliche Kontakte und Berichte erlebbar werden, ein Ziel, das auch das Eine-Welt-Forum im Projekt "Globales Lernen in Mannheim" verfolgt. Außerdem ist angedacht, Unterrichtsmaterialien, die den Zusammenhang zwischen unserem Lebensstil und weltweiten Entwicklungen in einfacher und anschaulicher Form vermitteln, bereitzustellen.
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Satzung

beschlossen auf der Gründungsversammlung am 26.10.00, vhs am markt, MA-Neckarau
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  1. Der Zweck des Vereins ist die Umsetzung der Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit vom 27.5.1994 mit Schwerpunkt im Mannheimer Stadtbezirk Neckarau (Stadtteile Neckarau, Almenhof, Niederfeld, Casterfeld-Nord).
    Anm.: Die Charta von Aalborg ist Teil der Satzung.
    Dies geschieht insbesondere durch die öffentliche Vertretung von nachhaltigen, zukunftsbeständigen Zielen und deren Umsetzung i. Sinne der Agenda 21 von Rio der Janeiro 1992 sowie der Charta von Aalborg.
    Siehe auch die PDF-Dokumente UNVereinbarungRio1992.pdf und ChartaAalborg1994.pdf auf unserer Download-Seite.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 14 Jahren mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, aktiv mit 16 Jahren und mit passiven Wahlrecht ab 18 Jahren sowie jede juristische Person werden. Der Antrag bedarf der Schriftform.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch schriftliche Austrittserklärung. Sie ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zulässig.
    2. durch Ausschluss
      Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen, über die in der nächsten Mitgliederversammlung endgültig entschieden wird.
    3. durch Streichung
      Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate zwei Monate verstrichen sind und in dieser die Mahnung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.
    4. durch Tod

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  1. Es werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.
  2. Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
  4. Mitgliedsrechte können nur wahrgenommen werden, wenn der Mitgliedsbeitrag be- zahlt ist.

§ 6 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    1. der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden
    2. der stellvertretenden/Vorsitzenden/dem stellvertretendem Vorsitzenden
    3. der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister
    4. der Schriftfüherin/dem Schriftführer
    5. sofern durch die jeweilige Generalversammlung mit Vorstandswahlen beschlossen: bis zu 7 Beisitzer(innen) (Kann-Möglichkeit)
    6. sofern durch die jeweilige Generalversammlung mit Vorstandswahlen beschlossen: 1 Medienbeauftragten (Kann-Möglichkeit)
    7. dem Vorstand gehört an als beratendes Mitglied eine von der Stadtverwaltung Mannheim beauftragte Person für LA 21-Angelegenheiten qua Amt.
  2. Der Vorstand wird jeweils durch zwei der ersten drei Vorstandsmitglieder vertreten.

§ 8 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Für Wahl der Beisitzer gilt die namentliche Listenmehrheit.
  2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
  3. Mitglied des Vorstandes kann nur ein stimmberechtigtes Vereinsmitglied sein. Scheidet ein Vorstandsmitglied als Vereinsmitglied aus, endet gleichzeitig seine Mitgliedschaft im Vorstand.

§ 9 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

  1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung soll angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist von mindestens einer Woche soll eingehalten werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  3. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.

§ 10 Mitgliederversammlung

  1. Jährlich wird vom Vorstand mindestens eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung hat 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
  2. Der Vorstand hat außerdem eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn mindestens 15 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen.
  3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  4. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Entgegennahme des Rechenschaftberichtes von Vorstand und Revisoren
    2. Entlastung des Vorstandes
    3. Wahl des Vorstandes
    4. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Vereinsauflösung
    5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    6. Beschluss über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen vom Vorstand verfügten Ausschluss
    7. Beschluss über den Beitritt zu übergeordneten LA 21-Gruppierungen oder zu Interessenvereinigungen, die die Tätigkeit des Vereins im Sinne von § 2 der Satzung unterstützen bzw. Austritt aus denselben, wenn deren Unterstützung nicht mehr gegeben ist
    8. Über den Inhalt und Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu erstellen durch den/die gewählte Schriftführer(in) oder bei dessen/deren Abwesenheit durch ein stimmberechtigtes Mitglied, welches die Versammlung beauftragt hat.
      Dieses Protokoll wird von dem/der Protokollführer(in) und dem/der Versammlungsleiter(in) unterschrieben.
      Das Protokoll ist in der darauffolgenden Mitgliederversammlung zu verlesen bzw. zu verteilen und zu genehmigen.

§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden.
  2. Wahlen zum Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden Schatzmeister und Schriftführer erfolgen in geheimer Abstimmung. Die Wahl der Beisitzer kann in offener Abstimmung erfolgen. Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist.
    Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
  4. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig; eine Auflösung des Vereins erfordert neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.
  5. Ein Mitglied kann nur dann seine Rechte wahrnehmen, wenn es mindestens 14 Tage vorher schriftlich beigetreten ist und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

§ 12 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuererbe- günstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Mannheim, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Lokalen Agenda 21 in Mannheim zu verwenden hat.

MA-Neckarau, den 26.10.2000


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