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Agenda

1998 trat die Stadt Mannheim der "Charta der
Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur
Zukunftsbeständigkeit (Charta von Aalborg)" aus dem Jahre 1994
bei. Diese Charta war das Folgeergebnis der UN-Konferenz ("Erdgipfel")
von Rio de Janeiro im Jahre 1992. 178 Staaten beschlossen dort die
Agenda 21, ein Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert in dem
"die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während
gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des
nächsten Jahrtausends vorzubereiten." Zentrales Leitmotiv der
Agenda 21 ist die nachhaltige Entwicklung.
Sie ist damit eine von 2.603 Kommunen (20,4%) in der Bundesrepublik,
die einen Agendabeschluß haben (Stand: 01.07.2005)
Mannheim und viele andere Städte und Gemeinden
verpflichteten sich mit der Unterzeichnung der "Charta von Aalborg"
eine eigene "Lokale Agenda 21" aufzustellen, welche den Umweltschutz
als integrierten Bestandteil jeder Entwicklung betrachtet, bei der die
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen mit
der langfristigen Sicherung unserer materiellen Lebensqualität in
Einklang gebracht werden soll im dem Zieldreieck:
Umweltverträglichkeit/ Sozialverträglichkeit/
Wirtschaftlichkeit. Ziel ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
Handlungsprogrammes für eine zukunftsbeständige Gemeinde.
Hierbei wird auf bereits vorhandenen und durchgeführten
Einzelansätzen aufgebaut. Zudem hat sich Mannheim verpflichtet,
die Lokale Agenda 21 im Dialog mit Bürgern, Stadtverwaltung,
Gewerbe-, Wirtschaftsorganisationen, Vereinen, Parteien und anderen zu
entwickeln. Denn nur mit ihnen lässt sich dieses notwendige Ziel
umsetzen.
Um dieses Zukunftsprogramm gebündelt in dem Mannheimer Stadtbezirk
Neckarau mit
seinen Stadtteilen Neckarau, Almenhof, Niederfeld und Casterfeld-Nord
voranzutreiben
folgten 23 Bürger/innen am 26.10.2000 dem öffentlichen Aufruf
zur Gründung des Vereins "Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e.V. in der
Volkshochschule Mannheim am Neckarauer Marktplatz,
Friedrichstraße. Die Mitglieder bestimmten dabei die Charta von
Aalborg als Teil der
Satzung.
Was bedeutet Lokale Agenda 21?
Zwei Fremdwörter und eine Zahl: Was soll das denn
sein? Eigentlich ist es ganz einfach: Lokale Agenda 21 ist eine Liste
mit Aufgaben (Agenda), die wir hier in Neckarau (lokal) erledigen
müssen, damit wir und letztlich alle anderen Erdbewohner im 21.
Jahrhundert (21) eine lebenswerte Zukunft haben. Die Begriffe noch mal
im Einzelnen:
| Lokal: |
Lokal kommt vom lateinischen Begriff "locus" und bedeutet "am Ort", also hier bei und in Neckarau, direkt vor der Haustür. |
| Agenda: |
Wenn man morgens aufsteht und sich Gedanken
über den Tag macht, entsteht im Kopf eine Liste mit Dingen, die
man erledigen will (oder muss). Manche schreiben sich diese Dinge auf.
Diese Liste nennt man eine Agenda. Das Wort kommt auch aus dem
Lateinischen. Solch eine Liste haben 179 Staatspräsidenten 1992 in
Rio de Janeiro für die ganze Welt aufgestellt. In dieser Liste
steht, dass die gesamte Menschheit gerecht und fair am Wohlstand
beteiligt werden soll und die natürlichen Lebensgrundlagen
geschützt werden müssen. Damit wir alle auf dieser Erde eine
Zukunft haben, die reichen wie die armen Länder. |
| 21: |
Diese Zahl steht dafür, dass die Agenda eine
Liste für das 21. Jahrhundert sein soll. Also für das
Jahrhundert, in dem wir zur Zeit leben. |
Geschichte
Bereits vor über 30 Jahren fand eine erste
weltweite Umweltkonferenz statt, die Umweltkonferenz für
menschliche Umwelt 1972 in Stockholm. Dabei wurde das Umweltprogramm
der Vereinen Nationen UNEP (United Nations Envirement Programm) gegründet.
1983 gründeten die Vereinten Nationen die
internationale Kommission für Umwelt und Entwicklung (WCED = World
Commission on Environment and Development). Diese Kommission
veröffentlichte vier Jahre später ihren Zukunftsbericht, der
auch als Brundtland-Report (nach ihrer Vorsitzenden, der norwegischen
Ministerpräsidentin) bekannt wurde. Darauf aufbauend begannen die
Vereinten Nationen im Jahr 1989 mit den Vorbereitungen zu einer neuen
Umweltkonferenz, die 1992 in Rio de Janeiro stattfinden sollte.
Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro, 6/1992
Vom 3. bis 14. Juni 1992 fand die Welt-Umweltkonferenz
in Rio de Janeiro statt. Unter dem Zuckerhut trafen sich die Vertreter
der Weltnationen und stellten gemeinsam fest: "So geht es nicht
weiter!".
179 Regierungvertreter der Vereinten Nationen und 1400 andere
Organisationen unterzeichneten das Abschlussprotokoll, in dem es zu
Beginn heißt:
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"Die Menschheit steht an einem
entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Die Welt ist mit der Tatsache
konfrontiert, dass Armut,
Hunger, Krankheit und Analphabetismus um sich greifen und dass
Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt, immer mehr
in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kluft zwischen Arm und Reich ist
nach wie vor unverändert. Der einzige Weg, der uns eine sichere
und blühende Zukunft bescheren kann, besteht darin, Umwelt- und
Entwicklungsfragen gleichermaßen und miteinander anzugehen. Wir
müssen menschliche Grundbedürfnisse befriedigen, den
Lebensstandard aller Menschen verbessern und die Ökosysteme
wirkungsvoller schützen und verwalten. Keine Nation kann sich ihre
Zukunft allein sichern; gemeinsam ist es aber möglich - in einer
weltweiten Partnerschaft für eine nachhaltige Entwicklung."
Siehe auch das PDF-Dokument UNVereinbarungRio1992.pdf auf unserer Download-Seite.
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Nachhaltigkeit
Das ist das eigentliche Zauberwort der Lokalen Agenda
21. Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir heute so leben sollten, dass
unsere Kinder und Enkelkinder auch noch eine lebenswerte Zukunft haben,
dass sie genug gesunde Nahrungsmittel zur Verfügung haben, dass
sie Arbeit haben und dass sie in Ruhe und Frieden in einer intakten
Umwelt leben können. Das geht nur, wenn wir heute nicht auf Kosten
anderer leben, die Umwelt (und damit unsere Lebensgrundlage) nicht
zerstören. Unsere Zukunft und die der nachkommenden Generationen
hängt von unserem heutigen Lebenswandel ab. Wir gestalten also
heute unsere Zukunft und die unserer Nachkommen, indem wir zum Beispiel
von allem nicht mehr verbrauchen, als uns zur Verfügung steht und
sich wieder regenerieren kann.
Der Begriff Nachhaltigkeit stammt übrigens aus der
Forstwirtschaft und ist schon sehr alt (1713). Damals haben die
Förster bereits den Grundsatz befolgt, nur so viele Bäume zu
fällen, wie gleichzeitig nachgepflanzt werden: "Schlage nur soviel
Holz ein, wie der Wald verkraften kann! Soviel Holz, wie nachwachsen
kann! Lebe von den "Zinsen" des Kapitals Wald!" Sonst hätten die
Förster selbst "den Ast abgesägt, auf dem sie sitzen".
Dieser Grundsatz wurde in der deutschen Forstwirtschaft bis heute beibehalten.
Sustainable Development
Wieder ein Fremdwort, diesmal aus dem Englischen. Es bedeutet, "nachhaltige
Entwicklung". Also, wie es weitergehen soll mit uns, wenn die
Nachhaltigkeit auf alle unsere Lebensbereiche angewendet wird, so, wie es
1992 in Rio beschlossen wurde. Ziel des sustainable development ist, dass
die Menschheit ihre Bedürfnisse mit einer intakten Umwelt, einer
gesunden Wirtschaft und sozialem Frieden verbinden muss. Dazu ist
natürlich eine weltweite Partnerschaft erforderlich.
Johannesburg 2002
Zehn Jahre nach Rio kam die Staatengemeinschaft im
August September 2002 in Johannesburg zum Weltgipfel für
nachhaltige Entwicklung zusammen. In Johannesburg wurde ein konkretes
10-Jahre-Programm festgelegt. Das ist eine Art Leitfaden, der die
Umsetzung der Agenda einfacher und transparenter machen soll.
Siehe auch das PDF-Dokument 10JahreNachRio.pdf auf unserer Download-Seite.
Was tun?
Wenn Sie die Lokale Agenda 21 umsetzen wollen, gibt es
viele Möglichkeiten: Sie können z. B. Energie sparen, indem
Sie Ihr Auto öfter stehen lassen, Ihre Heizung modernisieren oder
eine Solaranlage aufs Dach setzen. Sie können z. B. der "Dritten
Welt" helfen, indem Sie mehr fair gehandelte Produkte kaufen. Sie
können z. B. gesunde, ökologisch produzierte Lebensmittel
kaufen. Sie können z. B. bei der Lokalen Agenda 21 MA-Neckarau
mitmachen und mitbestimmen, wie es in Neckarau weitergehen soll. Kurz:
Sie sollten sich einfach ein paar Gedanken um die Zukunft machen und
nicht nur in den Tag leben. Sonst macht die Spaßgesellschaft
irgendwann keinen Spaß mehr.
Sie finden die Arbeit der Lokalen Agenda 21 in und
für Neckarau gut und würden uns gerne unterstützen. Sie
engagieren sich aber schon an anderer Stelle, haben Familie und einen
ausfüllenden Beruf und finden deswegen keine Zeit für die
aktive Mitarbeit. Dann denken Sie doch einmal darüber nach, ob Sie
uns finanziell unterstützen wollen. Für 2,10/2,50 Euro
(Einzelmitglied / Familienmitgliedschaft) monatlich können Sie
Mitglied werden. Damit verhelfen Sie dem Verein zu einer besseren
finanziellen Ausstattung und wir können die Arbeit für die
Agenda 21 besser machen. Denn Tagungsräume, Plakate, Kopien und
unser Mitteilungsblatt "neckarau21" kosten Geld. Auch Referenten die
wir zum Vorstellen bestimmter Themen nach Neckarau holen wollen, kommen
nicht immer kostenlos. Auch Werbung, wie wir sich zur
Unterstützung guter Projekte schalten muss bezahlt werden.
Wir freuen uns daher über jedes Mitglied, aber auch
über jeden Euro, den wir gespendet bekommen. Beides ist
übrigens von der Steuer absehbar, denn sowohl für den Beitrag
als auch für Spenden bekommen Sie von uns eine
Spendenbescheinigung.
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AK “Aufeldquerung/Verkehrsentwicklung in Neckarau”
Vordringliches Ziel ist es, das Aufeld in seiner jetzigen Form als
“grüne Lunge Neckaraus” zu erhalten und den Bau einer
Querungsstrasse zu verhindern. Bei der laufenden Unterschriftenaktion
unterschrieben bis heute (Stand: Oktober 2001) mehr als 6500 Menschen
für den Erhalt des Aufelds. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird
sich der Arbeitskreis um die Ausweisung des Aufelds als
Landschaftsschutzgebiet bemühen und aktiv an der
Verkehrsentwicklungsplanung für Neckarau mitarbeiten.
-
AK “Agenda 21 im Sport”
Die Mitglieder von Sportvereinen repräsentieren einen Querschnitt
der Bevölkerung und verfügen über viele Verbindungen zur
Kommune und zur Wirtschaft. Durch den Sport und die Vereine kann das
nachhaltige Denken und Agendahandeln vielen Millionen Menschen
näher gebracht werden. Wir möchten mit den Vereinen einen
regen Austausch pflegen u.a. über Angebote wie z.B:
Regenwassernutzung, Sonnenkollektoren, Umweltseiten in der
Vereinszeitung, Mädchenarbeit, 2. Weg im Sport.
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AK “Mehr Rad” (aufgelöst 2005, neu s. Verkehrsforum Neckarau)
Das Fahrrad ist das stadtverträglichste Verkehrsmittel
überhaupt. Es macht keinen Lärm, erzeugt keine
Abgasemissionen, braucht wenig Verkehrsfläche und
Abstellfläche, verursacht im Gegensatz zum Kfz keine
Straßenschäden. Doch obwohl es sehr kostengünstig ist,
finden noch immer mehr als die Hälfte aller Fahrten unter 5 km mit
dem Kfz statt. Dabei hat das Radfahren sehr hohes Potenzial. Nach
Schätzungen von Experten könnten 30 Prozent aller Pkw-Fahrten
bis 10 km durch das Rad ersetzt werden und so 13,5 Millionen Tonnen CO2
weniger in die Umwelt geblasen werden. Also hat aktives Fahrradfahren
innerstädtisch auch eine ökologische Funktion.
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AK “Agenda 21 für Kinder und Jugendliche”
Agenda 21 als Handlungsprogramm für nachhaltige Entwicklung
bedeutet, das Verhalten wirtschaftlich, ökologisch und sozial
verträglich auszurichten, oder in anderen Worten ausgedrückt
"nicht das Kapital aufbrauchen, sondern von den Zinsen leben".
Verhalten muss bereits in früher Jugend eingeübt werden. Je
früher und intensiver Kinder Natur bewusst erleben und
Umweltzusammenhänge erfahren, desto schonender gehen sie
später mit Natur und Umwelt um. Im Rahmen des Neckarauer Projektes
wurde diskutiert, welcher Weg zu einer dauerhaften und auch
erfolgreichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen führen kann.
Zunächst war sehr wenig darüber bekannt, wie die einzelnen
Einrichtungen mit der Thematik umgehen. Weshalb man zunächst die
bestehenden Projekte zusammentragen wollte. Es sollten auch Personen in
Neckarau gefunden werden, die an der Thematik Interesse haben oder sich
bereits mit diesem Bereich befassen und vielleicht an einer
Zusammenarbeit interessiert sind.
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AK “Eine Welt in Neckarau”
Ziel des AK ist die Vernetzung der zahlreichen Neckarauer Eine-Welt
Aktivitäten voranzutreiben und gemeinsame Projekte
durchzuführen.
Eine Projektgruppe des Arbeitskreises verfolgt speziell den
Informationsaustausch zwischen Neckarauer Schulen, Studenten des
Goethe-Instituts und anderen internationale arbeitenden
Einrichtungen und Projekten. Dabei soll das Thema "Eine Welt"
durch persönliche Kontakte und Berichte erlebbar werden, ein Ziel,
das auch das Eine-Welt-Forum im Projekt "Globales Lernen in
Mannheim" verfolgt. Außerdem ist angedacht,
Unterrichtsmaterialien, die den Zusammenhang zwischen unserem
Lebensstil und weltweiten Entwicklungen in einfacher und
anschaulicher Form vermitteln, bereitzustellen.
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Satzung
beschlossen auf der Gründungsversammlung am 26.10.00, vhs am markt, MA-Neckarau
- § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
-
- Der Verein führt den Namen Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e.V.
- Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- § 2 Zweck
-
- Der Zweck des Vereins ist die Umsetzung der Charta der
Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur
Zukunftsbeständigkeit vom 27.5.1994 mit Schwerpunkt im Mannheimer
Stadtbezirk Neckarau (Stadtteile Neckarau, Almenhof, Niederfeld,
Casterfeld-Nord).
Anm.: Die Charta von Aalborg ist Teil der Satzung.
Dies geschieht insbesondere durch die öffentliche Vertretung von
nachhaltigen, zukunftsbeständigen Zielen und deren Umsetzung i. Sinne
der Agenda 21 von Rio der Janeiro 1992 sowie der Charta von Aalborg.
Siehe auch die PDF-Dokumente UNVereinbarungRio1992.pdf und ChartaAalborg1994.pdf auf unserer Download-Seite.
- § 3 Gemeinnützigkeit
-
Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden.
- § 4 Mitgliedschaft
-
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 14
Jahren mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, aktiv
mit 16 Jahren und mit passiven Wahlrecht ab 18 Jahren sowie jede
juristische Person werden. Der Antrag bedarf der Schriftform.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht
verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch schriftliche Austrittserklärung.
Sie ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von zwei
Monaten zulässig.
- durch Ausschluss
Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins
verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem
Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen
Stellungnahme geben. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen
und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied
Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist
innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand
einzulegen, über die in der nächsten Mitgliederversammlung
endgültig entschieden wird.
- durch Streichung
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der
Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im
Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn
nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate zwei Monate
verstrichen sind und in dieser die Mahnung angedroht wurde. Der
Beschluss des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied
mitgeteilt werden.
- durch Tod
- § 5 Mitgliedsbeiträge
-
- Es werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.
- Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung
festgesetzt.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Mitgliedsrechte können nur wahrgenommen werden, wenn der Mitgliedsbeitrag be-
zahlt ist.
- § 6 Organe des Vereins
-
- Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- § 7 Vorstand
-
- Der Vorstand besteht aus
- der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden
- der stellvertretenden/Vorsitzenden/dem stellvertretendem Vorsitzenden
- der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister
- der Schriftfüherin/dem Schriftführer
- sofern durch die jeweilige Generalversammlung mit Vorstandswahlen beschlossen: bis zu 7 Beisitzer(innen) (Kann-Möglichkeit)
- sofern durch die jeweilige Generalversammlung mit Vorstandswahlen beschlossen: 1 Medienbeauftragten (Kann-Möglichkeit)
- dem Vorstand gehört an als beratendes Mitglied eine von
der Stadtverwaltung Mannheim beauftragte Person für LA
21-Angelegenheiten qua Amt.
- Der Vorstand wird jeweils durch zwei der ersten drei Vorstandsmitglieder vertreten.
- § 8 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
-
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die
Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er
bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Für Wahl der
Beisitzer gilt die namentliche Listenmehrheit.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der
Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen
Nachfolger wählen.
- Mitglied des Vorstandes kann nur ein stimmberechtigtes
Vereinsmitglied sein. Scheidet ein Vorstandsmitglied als
Vereinsmitglied aus, endet gleichzeitig seine Mitgliedschaft im
Vorstand.
- § 9 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
-
- Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden
Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung soll angekündigt
werden. Eine Einberufungsfrist von mindestens einer Woche soll
eingehalten werden.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner
Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen,
wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung
zustimmen.
- § 10 Mitgliederversammlung
-
- Jährlich wird vom Vorstand mindestens eine
Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung hat 14 Tage vorher
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
- Der Vorstand hat außerdem eine Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn
mindestens 15 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von
Gründen verlangen.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Rechenschaftberichtes von Vorstand und Revisoren
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Vereinsauflösung
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Beschluss über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen vom Vorstand verfügten Ausschluss
- Beschluss über den Beitritt zu übergeordneten LA
21-Gruppierungen oder zu Interessenvereinigungen, die die
Tätigkeit des Vereins im Sinne von § 2 der Satzung
unterstützen bzw. Austritt aus denselben, wenn deren
Unterstützung nicht mehr gegeben ist
- Über den Inhalt und Verlauf der Mitgliederversammlung ist
ein Ergebnisprotokoll zu erstellen durch den/die gewählte
Schriftführer(in) oder bei dessen/deren Abwesenheit durch ein
stimmberechtigtes Mitglied, welches die Versammlung beauftragt hat.
Dieses Protokoll wird von dem/der Protokollführer(in) und dem/der Versammlungsleiter(in) unterschrieben.
Das Protokoll ist in der darauffolgenden Mitgliederversammlung zu verlesen bzw. zu verteilen und zu genehmigen.
- § 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
-
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister
geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung
den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung
für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion
einem Wahlausschuss übertragen werden.
- Wahlen zum Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden
Schatzmeister und Schriftführer erfolgen in geheimer Abstimmung.
Die Wahl der Beisitzer kann in offener Abstimmung erfolgen. Die
Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der
erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn
mindestens ein Fünftel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend
ist.
Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb
von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese
ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
- Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit
von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig; eine
Auflösung des Vereins erfordert neun Zehntel der abgegebenen
gültigen Stimmen. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann
nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.
- Ein Mitglied kann nur dann seine Rechte
wahrnehmen, wenn es mindestens 14 Tage vorher schriftlich beigetreten
ist und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
- § 12 Auflösung
-
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
bei Wegfall steuererbe- günstigter Zwecke fällt das
Vermögen an die Stadt Mannheim, die es unmittelbar und
ausschließlich zur Förderung der Lokalen Agenda 21 in
Mannheim zu verwenden hat.
MA-Neckarau, den 26.10.2000
[top]
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